AGB der Firma
BACC Business Aviation Centre Cologne GmbH
Gültig ab 01.01.2018
1. Allgemeines:
a. Die BACC Business-Aviation-Centre-Cologne GmbH) betreut die allgemeine Luftfahrt am Flughafen Köln-Bonn. Sie führt hierzu alle notwendigen Dienstleistungen, zu denen sie technisch und personell in der Lage ist, gegen Entgelt durch.
b. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte.
c. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zugerechnet wird.
d. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
e. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
f. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Dienstleistungen:
Die BACC wird die in der „Allgemeinen Luftfahrt“ gebräuchliche Art der Abfertigung anwenden. Grundlegende Anweisungen oder Sonderwünsche bezüglich der Durchführung der Abfertigung sind der BACC durch den Auftraggeber schriftlich mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Betriebszeit:
Das GAT-Terminal ist täglich von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet. Bei Voranmeldung ist sichergestellt, dass eine Abfertigung auch außerhalb dieser Zeiten möglich ist
4. Entgelte:
a. Für die in Erfüllung der Betriebspflicht auf den Flächen des Flughafens Köln-Bonn zu erbringenden Dienstleistungen und für die Bereitstellung der für die Fluggastabfertigung notwendigen Anlagen, der Geräte- und Fahrzeugausstattung, sowie der technischen Infrastruktur/Kommunikation berechnet die BACC eine sog. Terminal-Charge als Entgelt, Dieses Entgelt wird bei jeder Landung unabhängig von der in Anspruch genommenen Dienstleistung fällig. Mit der Entrichtung der Terminal-Charge sind die Kosten des einmaligen Transfers der Fluggäste und der Crew (Luftfahrzeug-Terminal; Terminal-Luftfahrzeug) bis höchstens 6 Personen abgegolten. Jeder weitere Transfer und der Transfer von Gruppen mit mehr als 6 Personen ist eine Sonderleistung, die auf Anforderung gegen Entgelt durchgeführt wird.
b. Für die Bereitstellung der Fluggasteinrichtung erhebt die BACC ein Entgelt, das vom Gewicht des LFZ abhängig ist und je Start und je Landung erhoben wird.
c. Die BACC erhebt die Flughafenentgelte im Bereich der Allgemeinen Luftfahrt im Auftrage und auf Rechnung der Flughafen Köln-Bonn GmbH. Die Luftfahrzeughalter und / oder Nutzer haben der BACC auf Verlangen die Papiere vorzulegen, die zur Nachprüfung der Benutzungsberechtigung und zur Entgeltberechnung mit Umsatzsteuer notwendig sind.
d. Alle weiteren Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung bzw. Vermietung von Räumen werden von der BACC auf Anforderung der Kunden gegen ein gesondertes Entgelt erbracht.
e. Schuldner aller Flughafenentgelte und der Terminal-Charge sind als Gesamtschuldner:
- die Luftverkehrsgesellschaft, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird;
- die Luftverkehrsgesellschaften als Gesamtschuldner, unter deren Airline-Code/Flugnummer der jeweilige Flug durchgeführt wird (Code-Sharing);
- der Luftfahrzeughalter die natürliche oder juristische Person, die das Luftfahrzeug in Gebrauch hat, ohne Halter oder Eigentümer zu sein, wie etwa Mieter oder Leasingnehmer;
Die von der BACC zu erhebenden Entgelte sind in einer Entgeltliste zusammengefasst. Es gilt die Liste in der jeweils aktuellen Fassung. Die BACC behält sich eine jederzeitige Änderung des Leistungsumfanges und der Entgelte vor. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Entgeltliste liegen im Terminal der Allgemeinen Luftfahrt aus und können dort eingesehen bzw. von dort auch abgefordert werden.
5. Zahlung der Entgelte:
a. Die Bezahlung der anfallenden Entgelte hat grundsätzlich nach der Landung bar in Euro zu erfolgen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Bei Firmenkartentransaktionen (Firmenkreditkarten) wird ein Zuschlag in Höhe von 3,5 % auf die brutto Rechnungssumme erhoben.
b. Rechnungen, die die BACC aufgrund einer abweichenden Zahlungsvereinbarung stellt, sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und kostenfrei in EURO-Währung zu bezahlen.
6. Haftung:
a. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der BACC auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden des Nutzers/des Kunden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der BACC.
b. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche der Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der BACC zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
c. Gegenüber Unternehmern haftet die BACC bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
d. Schadensersatzansprüche der Kunden verjähren nach 1 Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, wenn der BACC Arglist vorzuwerfen ist.
e. Der Kunde oder Nutzer haftet der BACC oder einem Dritten aus einer Sorgfaltspflichtverletzung entstehenden Schaden, auch wenn ihn hierfür kein Verschulden trifft.
7. Schlußbestimmungen:
a. Die Bestimmungen der Entgeltordnung für den Flughafen Köln/Bonn“, sowie die „Flughafenbenutzungsordnung“ einschließlich der „Anlage Sicherheitsbestimmungen“ sind in ihren jeweiligen aktuellen Fassungen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Nutzer der „ Allgemeinen Luftfahrt“ am Flughafen Köln-Bonn und sonstigen Kunden der BACC.
c. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind.
d. Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
e. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Einzelvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
f. Auf diese Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
g. Erfüllungsort ist der Flughafen, an dem die Leistung vom Kunden gefordert und von der BACC erbracht wird.
h. Ist der Verkäufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Köln.
Köln, Januar 2018